Positionspapier "Vielfalt durch Kooperation - Empfehlungen des UniWiND-Vorstands zu Promotionsverfahren mit Partnereinrichtungen" (2019)

Im Februar 2019 hat der UniWiND-Vorstand das Positionspapier "Vielfalt durch Kooperation - Empfehlungen des UniWiND-Vorstands zu Promotionsverfahren mit Partnereinrichtungen" veröffentlicht. Promotionen in Kooperation mit Partnereinrichtung waren auch das Thema der UniWiND-Jahrestagung 2018 an der TUM.

„Promotionen in Kooperation mit Partnereinrichtungen“ bzw. „kooperative Promotionen“ beschreiben Fälle, bei denen außer einer Universität bzw. promotionsberechtigten Hochschule weitere Einrichtungen beteiligt sind. Das können Promotionen in Kooperation mit

  • anderen Universitäten,
  • mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • mit Unternehmen,
  • mit Fachhochschulen,
  • mit internationalen Partnereinrichtungen (auch in Form von Cotutelle/Double Degree-Programmen) oder
  • andere Formen externer, ggf. berufsbegleitender Promotionen mit externen Kooperationspartnern sein.

 

Der Vorstand hat sieben allgemeine Empfehlungen formuliert, die unabhängig von der Art der kooperierenden Einrichtung gelten. Im hinteren Teil des Papiers werden dann vier typische Fälle kooperativer Promotionen vertieft behandelt und Instrumente zur Qualitätssicherung vorgeschlagen.

Vollständige Version des Papiers "Vielfalt durch Kooperation - Empfehlungen des UniWiND-Vorstands zu Promotionsverfahren mit Partnereinrichtungen" (PDF).

Pressemitteilung vom 20. Februar 2019 (PDF).

Das Papier ist auch auf Englisch verfügbar: "Diversity through cooperation - Recommendations of the UniWiND board on procedures for doctoral qualification with partner institutions". More information...

Handlungsempfehlungen für kooperative Promotionen auf einen Blick:

Die Vereinbarungen zu kooperativen Promotionen zwischen den Partnereinrichtungen müssen zügig, nachvollziehbar und gemäß festgelegter Standards umgesetzt werden. Die Regeln, unter welchen kooperative Promotionen von den Partnereinrichtungen umgesetzt werden, müssen in Kooperations­verträgen am Anfang einer Promotion festgelegt werden. Eine Institutionalisierung von kooperativen Promotionen durch Verträge zwischen Einrichtungen, die über individuelle Promo­tionsverfahren hinausgehen, wird als sinnvoll erachtet.

Mit der Annahme zur Promotion direkt mit dem Beginn der Arbeit am Promotionsprojekt verpflichtet sich die Universität oder promotions­berechtigte Hochschule zur Qualitätssicherung im Promotionsverfahren. Dazu gehören klare Regeln zu den Annahmevoraussetzungen, zur gegenseitigen Anerkennung einzelner Verfahrensschritte im Verlauf der Promotion, zur (ggf. kumulativen) Disser­tations­schrift sowie zur Doktorprüfung und deren fachlicher Ausrichtung. Nur mit einer frühzeitigen und ständigen Begleitung des kooperativen Promotionsverfahrens durch die Verantwortlichen der Universität oder promotionsberechtigten Hochschule können diese Aufgaben wahrgenommen und die Berichtspflichten nach Hochschulstatistikgesetz erfüllt werden.

Die wissenschaftliche Betreuung durch Professor:innen an Universitäten bzw. promotionsberechtigten Hochschulen ist generell unabhängig von der Art der Anstellung, der Finanzierung und des Arbeitsortes des Promovierenden und muss bis zum Abschluss der Promotion gesichert sein. Grundlage für die Betreuung, auch für die gemeinsame Betreuung eines Promo­vierenden durch universitäre und außeruniversitäre Betreuende, ist eine Promotions-/Betreuungs­vereinbarung zu Beginn der Promotion.

Während des Promotionsvorhabens müssen Beratungsangebote vorhanden und die Möglichkeiten der Weiter­qualifikation für die Promovierenden gegeben sein. Aus der kooperativen Promotion darf kein Nachteil für die Vielfalt der Karriereoptionen nach der Promotion entstehen. Vielmehr sollen alle Promovenden über die gleichen Chancen verfügen, unabhängig vom eingeschlagenen Qualifizierungspfad. Aus diesem Grund muss im Rahmen der Kooperationsverträge auch der Zugang zu den Weiter­qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsangeboten der Universität eingeräumt werden. Begrüßenswert wäre eine wechselseitige Öffnung von Weiter­qualifizierungs- und Beratungsangebote der beteiligten Partnereinrichtungen.

Eine Gleichbehandlung von inneruniversitär und kooperativ Promovierenden muss gewährleistet sein und sollte durch zentrale Strukturen an den promovierenden Einrichtungen garantiert werden. Im Sinne der optimalen Gestaltung der Rahmenbedingungen werden Angebote der fachüber­greifenden Graduierteneinrichtungen für alle Promovierenden gemacht. Für die Promovierenden in koopera­tiven Promotionen erscheinen diese besonders bedeutsam. Es sollte demnach sowohl der Zugang zu entsprechenden Angeboten als auch eine Einbindung der Promovierenden in das universitäre Umfeld, z.B. in Form essentieller Elemente (beispielsweise Beteiligung an Institutskolloquien oder der Übernahme sonstiger institutsbezogener Aufgaben) verpflichtend geregelt werden.

Die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durch Promovierende und Betreuende muss gewährleistet sein. Beratungs- und Ombudsstrukturen müssen vorhanden sein, falls während der Promotion Konflikte auftreten. In Kooperationsvereinbarungen zwischen Einrichtungen sollte daher auch festgelegt werden, dass alle Partner:innen in Wahrnehmung ihrer Verantwortung den Promovierenden gegenüber entsprechende Strukturen bereitstellen.

Die unterschiedlichen, am Promotionsprozess beteiligten Partner müssen für eine erfolgreiche Umsetzung auch die Leistungen der Partnerinstitutionen würdigen. Es wird empfohlen, Regeln für den Vermerk der Partnereinrichtungen auf Promotionsurkunden zu erarbeiten. Gleichfalls sollte eine Anerkennung der Leistungen aller beteiligten Einrichtungen in Präsentationen und Veröffent­lichungen gegeben sein.