Barrierefreiheitserklärung für die Inhalte von www.uniwind.org und tenuretrack-deutschland.de
Der Universitätsverband zur Qualifizierung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen in Deutschland (UniWinD) e. V. ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Aufgrund des Vereinssitzes in Freiburg ist außerdem § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) Baden-Württemberg anwendbar.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Hauptdomäne https://www.uniwind.org/ sowie für die Webseite der Unterdomäne https://tenuretrack-deutschland.de/ .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund des kürzlich erfolgten Wechsels auf ein neues Content-Management-System konnten noch nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit systematisch überprüft und dokumentiert werden. Durch die Verwendung eines modernen Content-Management-Systems (WordPress) mit einem barrierefreien Basislayout gehen wir davon aus, dass die technischen Anforderungen erfüllt sind. Im Rahmen der systematischen Überprüfung aller Seiten im Laufe des weiteren Relaunch-Prozesses werden wir die Anforderungen entsprechend der o. g. Regelungen kontinuierlich umsetzen.
Die genannten Webseiten sind derzeit wegen der nachfolgend bekannten Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit den genannten Regelungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nicht alle Bilder und Grafiken haben eindeutige Alternativtexte.
- Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache sowie keine Videos in Gebärdensprache vorhanden.
- PDF-Dokumente können noch nicht überall barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
- Nicht alle visuell erkennbaren Überschriften sind als Überschriftenebene gekennzeichnet.
- Zu eingebundenen Videos stehen nur teilweise Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
Bei nicht barrierefreien Inhalten, für die wir derzeit noch keine Alternative anbieten können, wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt, um für Ihr Anliegen eine individuelle Lösung zu finden.
Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 23.06.2026
Die Erklärung beruht u.a. auf den Aussagen des WordPress-Teams für Barrierefreiheit .
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 25.08.2026.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder Sie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Universitätsverband UniWinD e. V.
E-Mail: kontakt@uniwind.org
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an Universitätsverband UniWinD e. V. wenden. Falls das Webteam nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an dendie kommunale Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der*des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.