Empfehlungen zur Promotion (2011)

Die Promotion ist der Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere. Darüber hinaus qualifiziert sie traditionell für eine Vielzahl von Führungspositionen außerhalb der Hochschulen. Es liegt in der Verantwortung der Universitäten, die Promotionsausbildung so zu gestalten, dass Nachwuchswissenschaftler:innen bestmöglich auf den Übergang in den universitären und außeruniversitären Arbeitsmarkt vorbereitet sind. Dies umfasst nicht nur die fachliche Ausbildung, sondern auch Betreuungsstrukturen, Qualifizierungs- und Förderangebote und entsprechende institutionelle Rahmenbedingungen.

Im Jahr 2011 hat UniWiND daher umfassende Empfehlungen zur Gestaltung und Qualitätssicherung der Promotionsphase an deutschen Universitäten veröffentlicht. Hier finden Sie das vollständige Positionspapier zum Download „Junge Forscherinnen und Forscher. Empfehlungen zur Promotion an deutschen Universitäten“ (PDF).

Zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen

Zentrale Bestandteile dieses Positionspapiers sind zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen, die sich an Universitäten, Wissenschaftspolitik und Verantwortliche in der Foschungsförderung richten:

  • Es bedarf einer stärkeren Strukturierung der Promotionsphase. Eine Überregulierung der Promotionsphase ist dagegen nicht zielführend.
  • Bei der Auswahl, Annahme und Betreuung von Doktorand:innen ist ein möglichst transparentes Verfahren anzuwenden.
  • Zu Beginn der Promotionsphase sollte eine Promotionsvereinbarung zwischen Doktorand:in und betreuenden Person stehen und zusätzlich ein Entwicklungsplan aufgestellt werden. In der Promotionsvereinbarung wird die Dissertation als betreutes Forschungsprojekt bestimmt. Der Entwicklungsplan kann im Bedarfsfall auch Mentoring und Weiterbildung regeln.
  • Neben der "Doktorperson" sollten den Doktorand:innen zusätzlich MentorInnen mit beratender Funktion zur Verfügung stehen.
  • Frauen müssen ermutigt werden, eine Promotion zu beginnen bzw. eine Hochschullaufbahn einzuschlagen.
  • Grundvoraussetzung für die Qualitätssicherung ist eine regelmäßige Evaluation aller Maßnahmen zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und ein professionelles Benchmarking. Sie setzen eine gesicherte Datenerhebung der Doktorand:innen durch die Universitäten voraus (Registrierung).
  • Die eigenständige und originäre Forschung muss die Kernaufgabe des wissenschaftlichen Nachwuchses sein und bleiben.
  • Das „European Credit Transfer and Accumulation System“ (ECTS) wird der Forschungsleistung einer Dissertation nicht gerecht und sollte daher hierfür nicht eingeführt werden.
  • Unverzichtbar ist die Ausstellung von Zertifikaten, in denen der Umfang der curricularen Anteile in der Promotionsphase ausgewiesen wird.
  • Es sind, soweit nötig, die rechtlichen Voraussetzungen für eine universitätsinterne gesicherte Datenerhebung aller Doktorand:innen zu schaffen.
  • Es ist sicherzustellen, dass in Zukunft eine größere Zahl von Doktorand:innen die Möglichkeit erhält, zur Sicherung der eigenen Zukunft auf sozialversicherungspflichtigen Stellen zu promovieren.
  • Das Promotionsstipendium muss finanziell angemessen ausgestaltet sein, mindestens im Umfang des Nettogehalts einer halben TV-13 Stelle.
  • Ein Promotionsstipendium sollte für zwei Jahre mit der Verlängerungsmöglichkeit um mindestens ein Jahr vergeben werden. Nötig sind ausreichende Abschluss- und Übergangsstipendien.