Doktorandenstatus

Arbeitszeitraum: 2011 – 2013

Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wurden veröffentlicht:
Knaut/Lehmann/Manning/Mayer/Schmitt: „Vielfalt erhalten – Verbindlichkeit schaffen. Empfehlung für einen einheitlichen Doktorandenstatus an deutschen Universitäten“, UniWiND-Publikationen Bd. 1, 2014.

Arbeitsprogramm:
Eine Erfassung der Promovierenden und ein daraus abgeleiteter Doktorandenstatus wurden bereits vielfach gefordert. Daraus ergab sich eine Reihe von Fragen, deren Beantwortung sich die AG zum Ziel gesetzt hatte:

  • Was sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen Doktorandenstatus?
  • Wie kann dieser realisiert und operationalisiert werden?
  • Welche Rechte und Pflichten sollen mit diesem Status einhergehen?
  • Welche konkreten Folgen ergeben sich aus diesem einheitlichen Doktorandenstatus, z. B. bzgl. Zugangsmöglichkeiten und Nutzungsberechtigungen von (universitären) Dienstleistungen, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Diensterfindungen und Patente, Mitwirkungsrechte etc.?
  • Ab welchem Zeitpunkt sollen Promovierende den Status erhalten und wie lange soll er gelten?

 

Es entstanden eine Reihe von Empfehlungen für die Fakultäten, die mit der Durchführung von Promotionen befasst sind, die zentralen Graduierteneinrichtungen, die Universitätsleitungen und die Politik.